Gräfliche Verordnung zur Eheschließung von 1772
Die Stadt Blomberg ist viele Jahrhunderte alt. Folgerichtig befinden sich auch heutzutage noch zahlreiche Relikte aus vergangenen Zeiten in städtischem Besitz – darunter ein altes Schriftstück des lippischen Grafen, das in einem Raum im einstigen Amtsgericht zu finden ist, der mittlerweile zum Standesamt gehört.
Am 22. April 1772 verfasste Simon August, regierender Graf und Edler Herr zur Lippe, eine Verordnung zur Eheschließung in seiner Grafschaft, zu der auch die Stadt Blomberg gehörte.
Bis zu dieser Verordnung war es bei der Eheschließung nicht erforderlich, Zeugen dieses Ereignisses vor Ort zu haben, denn die Ehe war durch deren Abwesenheit nicht „ungültig und nichtig“. Da deswegen „öfters unüberlegte und heimliche Verlobungen mit denen schädlichsten Folgen für die sich so verbindende Personen geschehen“, bei denen im Klagefall aus Mangel an Beweisen immer ein Freispruch für den „schuldigen Theil“ folgte, sah sich der Graf gezwungen, die Regeln zu überdenken und neu aufzusetzen.
So verfasste er die Verordnung, dass sich Heiratswillige künftig nur mit Erlaubnis der Eltern, sofern die betreffende Person noch unter elterlicher Bevormundung stand, und im „Beisein zweier fremder Zeugen das wechselseitige Ja-Wort geben“ durften. Alle nicht so geschlossenen Ehen wurden fortan als ungültig erklärt.
Damit jeder Untertan diese Zeilen verstehen konnte, ordnete Simon August zur Lippe an, diese allen zugänglich zu machen. Im genauen Wortlaut heißt es: „Diese Verordnung aber soll, damit jeder Unserer Unterthanen davon zur Befolgung die nöthige Wissenschaft erhalte, von denen Kanzeln verlesen und an gewöhnlichen Orten angeschlagen werden.“
Was aber ist von der gräflichen Verordnung in der heutigen Zeit geblieben und wie sieht es in Sachen Standesamt in der Stadt Blomberg aus?
In der Nelkenstadt ist ein Traumraum existent: im Alten Amtsgericht. Früher gab es noch einen in der Burg. „Trauungen dürfen nur in diesen gewidmeten Räumen stattfinden“, weiß Standesbeamtin Susanne Sewzyk zu berichten.
Während es mittlerweile nur noch ein Standesamt in Blomberg gibt, waren bis zum 31. Dezember 1969 gleich fünf vorhanden: Blomberg-Stadt, Blomberg-Land, Reelkirchen, Cappel und Donop. Vor 1876 liefen Trauungen allerdings noch über die Kirchen.
Ganz wichtig: Eine Eheschließung muss angemeldet werden, die Hochzeit dann innerhalb des nächsten halben Jahres stattfinden. Trauzeugen sind seit dem 1. Juli 1998 dagegen nicht mehr erforderlich. „Bis zu zwei Trauzeugen kann man trotzdem mitbringen“, so Sewzyk. Nicht trauen darf in Blomberg – im Gegensatz zu manch anderen Städten – der Bürgermeister. Grund: Er ist nicht zum Standesbeamten bestellt.
Quelle: Rouven Theiß