Städtebauliches Entwicklungskonzept ab 2019
Das Städtebauliche Entwicklungskonzept (StEK) aus dem Sommer 2010 für den Stadtkern ist zum Jahresende 2019 ausgelaufen. Zur Abrundung mit alten und neuen Maßnahmen hat der Fachausschuss noch vor der Sommerpause 2019 eine Fortschreibung eben dieses StEK beschlossen.
Der damalige Bürgermeister Klaus Geise: „Das seinerzeitige Konzept bildete die Grundlage für eine attraktive Stadtentwicklung und wertete mit seinen Maßnahmen die historische Altstadt erkennbar auf. Jetzt geht es um die Nachsteuerung, um die weiterhin relevanten Ziele zu erreichen, zum Beispiel die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.“
Der Rat der Stadt Blomberg hat in seiner Sitzung am 18. September 2019 dem Entwurf zur Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts zugestimmt.
Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK)
Für die Erarbeitung des Integrierten kommunalen Entwicklungskonzepts sind in zwei Phasen jeweils drei Ortsteilwerkstätten durchgeführt und daraus Vorschläge für eine Umsetzung erarbeitet worden. Der Abschlussbericht beinhaltet folglich eine Bestandsanalyse und die in den Ortswerkstätten diskutierten Projekte.
Der zuständige Ausschuss für Bauen und Umwelt der Stadt Blomberg hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 11. Oktober 2017 beschlossen.
Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass hiermit keine Entscheidung über die Reihenfolge, Wertigkeit oder gar konkrete Durchführung der aufgeführten Maßnahmen getroffen wurde. Mit dem IKEK wurde aber die Voraussetzung geschaffen, eine spätere finanzielle Förderung durch das Land NRW mit Unterstützung der Europäischen Union von gemeindlichen und privaten Einzelprojekten zu erreichen.
Gefördert werden können Projekte zur Gestaltung des demografischen Wandels, um zentrale Funktionen zu stärken sowie eine gute Lebensqualität zu sichern und auszubauen, aber auch zum Erhalt der Vielfalt dörflicher Lebensformen und des bau- und kulturgeschichtlichen Erbes der Dörfer.