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Kämmerer: Finanzhüter*in der Kommune

Kämmerer – im Verwaltungsbereich ist das ein Begriff, der regelmäßig fällt. Was hat er aber zu bedeuten? Woher stammt er ursprünglich? Und gibt es auch in Blomberg einen Kämmerer?

Starten wir an dieser Stelle mit der dritten Frage: Ja, in der Nelkenstadt ist in den Reihen der Stadtverwaltung mit Winfried Kipke auch ein Kämmerer im Einsatz. Und der erklärt: „Kämmerer ist in der nordrhein-westfälischen Kommunalverwaltung ein feststehender Begriff und auch in der Gemeindeordnung wird er explizit genannt.“

Für Finanzen zuständig

Was ein Kämmerer im Detail macht, das ist – zumindest vordergründig – schnell erklärt: Ein Kämmerer ist für die Finanzen innerhalb einer Kommune zuständig. „Es handelt sich beim Kämmerer um eine*n Beamt*in oder eine*n Angestellt*in, die für das Finanzwesen zuständig ist, also sozusagen eine*n Finanzhüter*in“, erläutert Kipke.

Der Kämmerer leitet aber nicht nur die Kämmerei, also die Finanzabteilung, und das klassische Steueramt. Zu seinen Aufgaben zählen auch die Erstellung von Haushaltsplan und Jahresabschluss. Gleichzeitig besitzt er die Aufsicht über die Stadtkasse.

Zusammengefasst gilt also, dass der Kämmerer:

  • den Haushaltsplan erstellt und
  • für den Jahresabschluss verantwortlich zeichnet.

Vor diesem Hintergrund ist er u. a. Chef von:

  • Kämmerei
  • Steueramt
  • Stadtkasse

Der Begriff Kämmerer

Interessant ist aber nicht nur das Aufgabengebiet eines Kämmerers, sondern auch die Wortherkunft. Ursprung ist der lateinische Begriff camera, der übersetzt Kammer bedeutet. Mit dem camerarius, also dem Kammermeister, wurden in früheren Zeiten diejenigen bezeichnet, die an den Höfen oder in den Klöstern die Schatzkammer verwalteten.

Bezogen auf die heutige Zeit ist ein Kämmerer im Kleinen – also bei den Kommunen – das, was auf Bundes- oder Länderebene die Finanzminister*innen sind.

Kämmerer im Wortsinn gibt es übrigens nur in fünf Bundesländern. Wie eingangs beschrieben, taucht der Begriff in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung auf. Ebenfalls genannt wird er in den Gemeindeordnungen Hessens und Schleswig-Holsteins sowie der niedersächsischen und der brandenburgischen Kommunalverfassung.

In den übrigen Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen werden dagegen andere Begriffe anstelle des Kämmerers verwendet.