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„Wegeeinziehung Phoenix Contact Allee"

Die Stadt Blomberg wird einen Teilbereich der Stadtstraße Phoenix Contact Allee nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) endgültig einziehen. Wegen der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 01/29, Gewerbegebiet östlich des Flachsmarktes, liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor und rechtfertigen die Einziehung. Auf diesem Wege wird auf das mit Datum vom 25.03.2009 beginnende, gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungsverfahren zur endültigen Einziehung hingewiesen. Informationen und Hinweise zur Einziehung können Interessierte während der allgemeinen Dienstzeiten beim Fachbereich 60, Bauen und Stadtentwicklung, einholen.