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Winterdienst in Blomberg: Diese Pflichten gibt es für Anlieger*innen

Wenn die Tage kürzer und es draußen kälter wird, vielleicht auch Schnee fällt, dann gibt es ein Thema, das viele Hausbesitzer*innen und Mieter*innen gleichermaßen interessiert: Winterdienst.

Um die ganze Sache nachvollziehbar zu beleuchten, ist wieder die fiktive Familie Mustermann im Einsatz. Die wohnt in unserer diesmaligen Reportage in ihrem eigenen Haus an der Neuen Torstraße in der Blomberger Kernstadt.

Passendes Streugut und „richtige“ Uhrzeiten

Max Mustermann, seine Frau und die beiden Kinder haben sich sehr auf den Winter gefreut. Jetzt ist er da – und damit auch eine Pflicht. Es gilt nämlich, den Gehweg vor dem eigenen Haus von Schnee und Eis zu befreien und entsprechend zu streuen.

An dieser Stelle gibt es schon die ersten beiden Probleme. Familienvater Max Mustermann fragt sich nämlich: Wann muss ich den Gehweg streuen und räumen? Und welches Streugut darf ich überhaupt einsetzen?

Ein Nachbar gibt ihm den entscheidenden Tipp: „Schau doch in die Straßenreinigungssatzung. Die findest du auf der städtischen Website, da steht alles Wichtige drin“, sagt dieser.

Max Mustermann macht sich nach dem Gespräch sofort an die Recherche und wird schnell auf der städtischen Webpräsenz fündig. Im dortigen Leistungsbereich ist das Thema Winterdienst anschaulich erklärt.

Zudem liefern die angesprochene Straßenreinigungssatzung und das Straßenverzeichnis für den Winterdienst weitere Informationen. 

Paragraf 4 ist entscheidend

Am wichtigsten ist Paragraf 4 der Straßenreinigungssatzung, stellt Max Mustermann fest. Darin geht es um den Umfang der übertragenen Winterwartungspflicht. Gehwege müssen auf einer Breite von 1,50 Metern von Schnee und Eis befreit werden, liest Mustermann dort.

Und auch die entsprechenden Uhrzeiten sind dort ganz genau festgehalten: Werktags zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr müssen Anlieger*innen räumen und streuen.

Und noch einen interessanten Aspekt lernt Max Mustermann bei der Durchsicht der Straßenreinigungssatzung: Um den Gehweg vor seinem Grundstück abzustreuen, darf er kein Salz oder andere auftauende Stoffe verwenden.

Straßenverzeichnis und Reinigungsklassen

Abschließend schaut sich Max Mustermann auch noch das Straßenverzeichnis genauer an. Die Neue Torstraße wird darin in Stufe I geführt. Darunter kann sich Max Mustermann nicht wirklich etwas vorstellen – und ruft Oliver Lippert von der Stadt Blomberg an.

Der erläutert ihm, dass es für den Winterdienst in der Nelkenstadt vier Reinigungsklassen gibt. Für die Neue Torstraße als innerörtliche Verkehrsstraße gelte die Reinigungsklasse W1. „Sie wird also nach Bedarf angefahren, geräumt und gestreut“, sagt Lippert und fügt an Mustermann gerichtet an: „Für den Winterdienst im Gehwegbereich sind vor Ihrem Haus Sie zuständig.“