Jahresabschluss 2015
Nach § 95 Gemeindeordnung NRW (GO) i. V. m. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) hat die Stadt Blomberg zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In der Sitzung des Rates am 17.11.2016 wurde der Jahresabschluss 2015 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss besteht aus
- der Ergebnisrechnung,
- der Finanzrechnung,
- den Teilrechnungen,
- der Bilanz,
- dem Anhang,
- dem Lagebericht und
- dem Kennzahlenset NRW.