Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2023 vom 26.04.2023
1. Haushaltssatzung der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Blomberg mit Beschluss vom 09.03.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
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2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Blomberg mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung mit Anlagen einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2026 ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Kreises Lippe als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 22.03.2023 angezeigt worden. Das Anzeigeverfahren wurde mit Verfügung des Kreises Lippe vom 24.04.2023 abgeschlossen.
Der Haushaltsplan mit Anlagen einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2026 liegt zur Einsichtnahme ab dem 11.05.2023 während der Dienststunden (montags – freitags von 08.00 – 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 – 15.30 Uhr, Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) im Fachbereich 20 - Kämmerei und Finanzen - (Am Martiniturm 1, 32825 Blomberg) öffentlich aus und wird dort bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2023 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Blomberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Blomberg unter www.blomberg-lippe.de (Service & Verwaltung/Bürgerberatung/Öffentliche Bekanntmachungen) einsehbar.
Blomberg, den 26.04.2023
gez. Dolle
Bürgermeister