Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Blomberg mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. 1994 S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung ab dem 10. Januar 2023 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat in der Kämmerei der Stadtverwaltung Blomberg, Zimmer Nr. 13, Am Martiniturm 1, 32825 Blomberg, im Rahmen der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
Einwohner oder Abgabepflichtige können gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Blomberg mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Blomberg, Kämmerei, Am Martiniturm 1, 32825 Blomberg, erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Rat der Stadt Blomberg in öffentlicher Sitzung.
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Blomberg unter www.blomberg-lippe.de (Service & Verwaltung/Bürgerberatung/Öffentliche Bekanntmachungen) einsehbar.
Blomberg, den 20. Dezember 2022
Stadt Blomberg
Der Bürgermeister
gez. Dolle
(Dolle)