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Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses der Stadt Blomberg zum 31.12.2018 und Entlastung des Bürgermeisters

Aufgrund des § 116 in Verbindung mit § 96 GO NRW in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Blomberg am 19.05.2022 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2018 durch Beschluss bestätigt und dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Der Gesamtabschluss zum 31.12.2018 ist gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Detmold mit Schreiben vom 27.07.2022 angezeigt worden.

Der Gesamtabschluss zum 31.12.2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Gesamtbilanz sind als Anlagen beigefügt.

Der Gesamtabschluss zum 31.12.2018 liegt zur Einsichtnahme ab dem 11.10.2022 bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses während der Dienststunden (montags – freitags von 08.00 – 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 – 15.30 Uhr, Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) im Fachbereich 20 - Kämmerei und Finanzen - (Am Martiniturm 1, 32825 Blomberg) öffentlich aus.

Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Blomberg unter www.blomberg-lippe.de (Service & Verwaltung/Öffentliche Bekanntmachungen) einsehbar.

Blomberg, den 19.09.2022

Stadt Blomberg

Der Bürgermeister

gez. Dolle

(Dolle)