Was ist ein Rat und welche Aufgaben hat er?
Was ist ein Stadtrat?
Der Stadtrat ist ein Organ der Gemeindeverwaltung und die politische Vertretung der Gemeindebürger.
Wie setzt sich ein Stadtrat zusammen?
Der Stadtrat besteht aus dem Bürgermeister und den Stadtratsmitgliedern. Der erste Bürgermeister sitzt dem Stadtrat vor.
Wer wählt den Rat einer Gemeinde? Wie lange dauert die Wahlzeit?
Der Rat einer Gemeinde wird von den wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat. Die Stadtratsmitglieder werden in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt.
Wie kann ich Stadtratsmitglied werden?
Ein Ratsmitglied kann entweder durch Direktmandat oder durch die sogenannte Reserveliste der Parteien in den Rat gelangen. Von einem Direktmandat spricht man, wenn ein Kandidat direkt einen Wahlkreis gewinnen kann. Die restlichen Ratsmandate werden über die Reserveliste der Parteien, in dem Verhältnis, in dem sie bei der Wahl abgeschnitten haben, aufgeteilt. Diese Liste wurde schon vor der Wahl festgelegt. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jedoch kann man nur den Rat der Gemeinde vertreten, in der man wohnt und darf nicht in deren Gemeindeverwaltung arbeiten.
Wie viele Personen sind in einem Stadtrat?
Die Menge der Mitglieder eines Rates hängt von der Größe der Gemeinde ab. Eine kleine Gemeinde mit 5000 Einwohnern hat so zum Beispiel höchstens 20 Ratsmitglieder und eine große Kommune mit 700.000 Einwohnern höchstens 90 Vertreter*innen im Rat. Die Anzahl der Ratsmitglieder kann jedoch um zwei, vier oder sechs Mandate verringert werden. Der Rat der Stadt Blomberg besteht aus 32 Ratsmitgliedern sowie dem Bürgermeister.
Was verdient man als Ratsmitglied?
Stadtrat ist man nicht hauptberuflich, jedoch bekommen die Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung. Des Weiteren werden sie von ihrem Arbeitgeber für die Arbeit im Rat freigestellt und bekommen, falls nötig, den dadurch entstandenen Verdienstausfall erstattet.
Was macht ein Stadtrat? Welche Zuständigkeiten hat er?
Der Stadtrat ist die politische Vertretung der Bürger*innen. Die Stadtratsmitglieder entscheiden über die Entwicklung der Gemeinde wie etwa Investitionen in öffentliche Projekte (z. B. Bau- und Sanierungsarbeiten, Umbaumaßnahmen an Schulen, Bibliotheken, Kindergärten, Hallenbäder, Sportplätze etc.). Die gefällten Entscheidungen werden von der Verwaltung dann umgesetzt. Ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt ist die Verabschiedung von Bebauungsplänen. Diese legen fest, wo und wie gebaut werden darf. Andere wichtige Aufgaben des Rates sind der Erlass von Satzungen, der Beschluss über die Höhe von Grund- und Gewerbesteuer, die Festsetzung von Gebühren und Entgelten und die Aufstellung der Haushalts- und Wirtschaftspläne. Satzungen sind Gesetze auf Gemeindeebene. In diesen sind grundsätzliche Dinge geregelt, die die Bürger betreffen wie z. B. die Hundesteuersatzung, Vergnügungssteuersatzung oder die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung. Die wichtigste Satzung, die der Rat beschließen muss, ist die Haushaltssatzung. In dieser werden die in einem Kalenderjahr erwarteten Ausgaben und Einnahmen aufgeführt.
Was ist ein Beigeordneter?
Der Rat einer Gemeinde kann einen Beigeordneten auf eine Wahlzeit von acht Jahren wählen. Dieser vertritt den Bürgermeister in der Verwaltung in seiner Abwesenheit.
Was ist ein stellvertretender Bürgermeister?
Neben dem Beigeordneten werden auch die stellvertretenden Bürgermeister vom Rat gewählt. Gewählt werden können hier nur die Ratsmitglieder. Die stellvertretenden Bürgermeister stellen die politische Vertretung des Bürgermeisters dar.
Was sind Ausschüsse?
Der Rat muss zu Beginn der Amtszeit einen Finanz-, einen Rechnungsprüfungs- und einen Hauptausschuss bilden. Dies sind Pflichtausschüsse, die gebildet werden müssen. Die Aufgaben dieser Ausschüsse sind gesetzlich geregelt und dürfen nicht auf andere Gremien übertragen werden. Der Rat kann darüber hinaus noch weitere freiwillige Ausschüsse bilden, um für Entlastung zu sorgen. In diesen Ausschüssen können auch sogenannte Sachkundige Bürger mitarbeiten, die von den jeweiligen Parteien benannt werden.
Wann ist der Rat beschlussfähig?
Der Rat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist.