Vergünstigungen für Schwerbehinderte (Nachteilsausgleiche)
Das Schwerbehindertengesetz und eine Vielzahl anderer Bestimmungen sehen wichtige Hilfen für Behinderte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen vor. Voraussetzung ist eine Feststellung nach dem Schwerbehindertengesetz durch den Kreis Lippe.
An dieser Stelle wird ein Überblick der wichtigsten örtlichen Ansprechpartner gegeben, die ausführlich über alle Möglichkeiten der Hilfe im Einzelfall Auskunft geben können.
Antragsverfahren Schwerbehindertenausweis
- Eine Auskunft und Antragstellung kann über das Bürgerbüro erfolgen. Der Antrag wird an den Kreis Lippe weitergeleitet. Der Kreis Lippe entscheidet über den Antrag und stellt den Grad der Behinderung oder die gesundheitlichen Merkmale für eine Gewährung von Nachteilsausgleichen fest. Ein Änderungsantrag/Verschlimmerungsantrag kann ebenfalls beim Bürgerbüro gestellt werden.
Vergünstigungen bei der Einkommens- und Lohnsteuer, Kraftfahrzeugsteuer etc.
- Auskünfte über diese und andere steuerliche Fragen gibt das zuständige Finanzamt. Dort ist auch die aktuelle Höhe der verschiedenen Freibeträge zu erfahren.
Öffentlicher Personennahverkehr, Freifahrten, Parken usw.
- Auskünfte erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Blomberg oder beim Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe.
Informationen zum Thema Wohngeld/Mietzuschuss/Lastenzuschuss
- erteilt die Wohngeldstelle.
Rundfunk- und Fernsehbetragsbefreiung
- Anträge können im Bürgerbüro gestellt werden.
Hinweis
Das Bürgerbüro und das Rathaus in Blomberg verfügen über Treppenlifte für Behinderte. Des Weiteren sind Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe (P2 und P3) vorhanden.