Fachbereich Senioren, Jugend und Soziales
Stadt Blomberg
Senioren, Jugend und Soziales
Marktplatz 1
32825 Blomberg
Sprechzeiten
Informationen zur Barrierefreiheit
Parkplätze hinter dem Rathaus (ca. 50 m), ebenerdiger Eingang, Automatiktür, Informationsbüro im Erdgeschoss, Treppenlift vorhanden.
Beschreibung
Beschreibung
20 Mitarbeiter kümmern sich um Angelegenheiten zu Senioren, Jugend und Soziales - Fachbereich 50 der Stadt Blomberg im Porträt
Der Fachbereich 50 der Stadt Blomberg ist zuständig für die Bereiche Senioren, Jugend und Soziales. Das Kernteam, das im Blomberger Rathaus arbeitet, besteht aus sieben Personen. Dazu kommen Angestellte in den Außenstellen, was die Gesamtzahl der Mitarbeiter auf 20 erhöht. Bei den angesprochenen Außenstellen handelt es sich um das Jugendzentrum, das Integrationszentrum und die Flüchtlingsunterkunft. Die Themen, die durch den Fachbereich behandelt werden, stehen alle unter dem Oberbegriff Daseinsvorsorge. Konkrete Aufgabenbereiche sind:
- Öffentliche Kinder- und Jugendarbeit
- Integrationszentrum
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Flüchtlingsunterkunft
- Wohngeld
- Spielplätze
- Aufgaben nach Ordnungsbehördengesetz
- Allgemeine Kindergartenangelegenheiten
Der Bereich der öffentlichen Kinder- und Jugendarbeit umfasst auf der einen Seite das Blomberger Jugendzentrum mit seinem vielfältigen Angebotsspektrum, das von regelmäßigen Veranstaltungen über das Surfcafé bis hin zu medienpädagogischen Aspekten reicht, auf der anderen Seite die schulbezogene soziale Arbeit. Die sieht die Präsenz eines Sozialarbeiters an allen Schulen in der Nelkenstadt während der Schulzeit vor und ist gleichzeitig Träger des Projekts Be8ung. Bei diesem Projekt geht es um kleine Angebote an Nachmittagen, deren Ziel die Förderung von Kindern und Jugendlichen, teilweise auch von ganzen Familien, ist.
Im Integrationszentrum, kurz IZIP, stehen zwar Flüchtlinge und deren Integration im Fokus, die Sprach-, Beratungs-, Bildungs- und Freizeitangebote richten sich aber trotzdem ausdrücklich an alle Blomberger. Da passt es ins Bild, dass die IZIP-Räumlichkeiten auch gemietet werden können.
Verantwortlich zeichnet der Fachbereich im Hinblick auf geflüchtete Menschen darüber hinaus für die Flüchtlingsunterkunft am Lehmbrink und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, also die Betreuung von Asylbewerbern, die der Stadt Blomberg durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden.
Was das Wohngeld anbetrifft, sind unter diesem Oberbegriff Rentenangelegenheiten – die Stadt Blomberg richtet in Kooperation mit den Rentenversicherungsträgern regelmäßige Beratungstage aus – und die Grundsicherung nach SGB 12 gemeint. Die Grundsicherung können Menschen ab 65 Jahre und Personen beantragen, die dem Arbeitsmarkt dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen.
Für die Instandhaltung und regelmäßige Überprüfung der über 30 Spielplätze (sowie zehn Bolzplätze) im Stadtgebiet ist ein Mitarbeiter des Baubetriebshofes zuständig. Außerdem führt der TÜV eine jährlich stattfindende Überprüfung durch. Bei diesen Überprüfungen potenziell festgestellte Mängel werden dann entsprechend behoben, um die Sicherheit für die Kinder zu gewährleisten.
Ebenfalls nehmen die Angestellten im Fachbereich 50 Aufgaben nach dem Ordnungsbehördengesetz war. Das bedeutet: Droht einem Menschen aufgrund einer Räumungsklage die Obdachlosigkeit, nimmt das Sozialamt bereits vor der angeordneten Räumung Kontakt zu der betreffenden Person auf, um die Dinge im Sinne der Daseinsvorsorge zu regeln.
Abschließend findet auch noch das Erledigen allgemeiner Kindergartenangelegenheiten statt. Da die Planung über den Kreis läuft, beantwortet die Stadtverwaltung Fragen zu besonderen Angeboten und Auslastungsgrad der jeweiligen Einrichtungen. Alle Aufgaben, die dem Fachbereich 50 zuzuordnen sind, dienen dem Gemeinwesen.